Jede Schwangere hat laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Hebammenhilfe bei der Entbindung und im Wochenbett, und zwar bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. In der Praxis kann es aber sehr schwierig werden, eine zu finden, was du vielleicht schon selbst erlebt oder von anderen gehört hast.
Von Gesundheit, Trauer und ersten Schritten
Unsere Tochter ist mittlerweile 1,5 Jahre alt. Es fällt mir immer noch schwer, über ihre Geburt zu reden oder zu schreiben. Ehrlich gesagt fällt es mir immer noch schwer, auch nur daran zu denken. Wobei, nicht an die Geburt selber. Sondern an alles, was unmittelbar danach passierte.