Jede Schwangere hat laut Sozialgesetzbuch einen Anspruch auf Hebammenhilfe bei der Entbindung und im Wochenbett, und zwar bis zu zwölf Wochen nach der Geburt. In der Praxis kann es aber sehr schwierig werden, eine zu finden, was du vielleicht schon selbst erlebt oder von anderen gehört hast.